Bürgerhelfer*innen​

Was bedeutet es Bürgerhelfer*in zu sein?

Unsere Bürgerhelferinnen und Bürgerhelfer sind Alltagsheldinnen und Alltagshelden.
Es sind Menschen aus unserer Mitte, die sich dazu entschieden haben, ihre Lebenszeit zu verschenken.

Bürgerhelfer absolvieren eine umfangreiche und kostenfreie Basisqualifizierung vor der Aufnahme ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Sie erhalten wertvolles Wissen zu betreuungsrelevanten Themen und profitieren von der internen Bürgerhilfe-Community. Die Überreichung eines Zertifikats rundet die Basisqualifizierung ab.

Durch die fachliche und professionelle Begleitung und Beratung durch unsere Koordinationsfachkräfte sind unsere Bürgerhelfer an ein Netz angebunden, das von Wertschätzung, Anerkennung und Halt geprägt ist.

  • jährliche, kostenfreie Fortbildung (4 Unterrichtseinheiten)
  • Unfall-, Haftpflicht- und Dienstreisekasko-Versicherung während der Einsätze
  • steuerfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen der Übungsleiterpauschale
  • freie Entscheidung: wen besuchen, was leisten und in welchem Umfang 😊
  • wertvolle Kontaktpersonen für Betreuungspartner und bevollmächtigte Angehörige
  • selbstverständlich Schweigepflicht gegenüber dritten Personen

Zudem erhalten die Bürgerhelfer jährlich eine kostenfreie Fortbildung (4 Unterrichtseinheiten), um weiterhin qualifiziert zu bleiben.

💚 Möchtest auch Du Bürgerhelfer*in für unsere Gemeinde Lahntal werden?

2 Mal im Jahr findet unsere Basisqualifizierung (BQ) in Kooperation mit der Bürgerhilfe Wetschaftstal e.V. statt.
Der nächste Informationsabend wird auf der Webseite rechtzeitig bekannt gegeben.
Komm gerne unverbindlich dazu!

Nach der Veranstaltung folgt die verbindliche Anmeldung zur Basisqualifikation.

Alle aktuellen Termine findest du in der Rubrik „Formulare“.
Du möchtest mitten in der BQ starten? Kein Problem – nimm gerne Kontakt zu unseren Koordinationsfachkräften auf.

Grenzen der Bürgerhelfertätigkeit – Box

Grenzen der Bürgerhelfertätigkeit

nicht erlaubt

Bürgerhelferinnen und Bürgerhelfer halten klare Grenzen ein. Die folgenden Leistungen dürfen nicht erbracht werden:

  • Verwandtschaft bis zum 2. Grad mit dem Betreuungspartner
  • Agieren als Pflegeperson des Betreuungspartners (im Rahmen der Pflegeversicherung)
  • Reinigungsarbeiten in der Wohnung (z. B. Fenster putzen)
  • Gartenarbeiten (z. B. Hecke schneiden)
  • Winterdienst
  • Körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Duschen, Baden)
  • Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Versorgung von Wunden/Verbänden)
  • Vollmachten annehmen (z. B. Vorsorgevollmacht)
  • Professionelle Beratungen (z. B. Pflege‑ oder Patientenberatung)

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts‑ oder Pflegeberatung.

Noch Fragen?

Für weitere Informationen und persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Fragen sind uns wichtig!